16.11.2020 | Autor: ZAR, Rinderzucht Austria
Zucht-, Nutz- und Schlachttierversteigerungen bzw. -märkte sind zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit der Landwirte zwingend erforderlich und daher unter Einhaltung der Verhaltensregeln auch im Lockdown durchführbar.
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