
Am 17.04.2025 meldete Ungarn einen weiteren MKS-Fall. In der Slowakischen Republik wurden seit dem 04.04.2025 keine weiteren MKS-Fälle gemeldet. Österreich ist in diesen Fällen von keiner Überwachungszone betroffen.
Sowohl der MKS-Fall in der Slowakei vom 31.03.2025 als auch der MKS-Fall in Ungarn vom 26.03.2025 liegt in unmittelbarer Grenznähe, deshalb reichen diese beiden (gemäß EU Recht einzurichtenden) Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet.
Die weitere Sperrzone, die als vorbeugende Maßnahme am 26.03.2025 in einigen grenznahen Gemeinden in Österreich eingerichtet wurde, muss aufgrund der neuen Fälle nicht angepasst werden.
Es werden von Österreich Sofortmaßnahmen gesetzt, die das Ziel haben, eine Einschleppung zu verhindern bzw. Ausbrüche in Österreich frühestmöglich zu erkennen und sofort einzudämmen.
Seit 14.04.2025 ist die Einfuhr von Tieren und Produkten aus den Sperrzonen in den betroffenen Ländern verboten. In Österreich werden die in der Abbildung dargestellten MKS-Zonen aufgrund der grenznahen Ausbrüche eingerichtet. Es ist in Österreich bisher kein MKS-Fall aufgetreten und es besteht derzeit kein Hinweis darauf, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde.
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